Wohnen

Spenden - Schenken - Vererben


Die Stiftung kann gemäss ihren Statuten Liegenschaften erwerben, veräussern, verwalten oder vermieten. Allfällige Erträgnisse fliessen in das Stiftungsvermögen und werden ausschliesslich zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet. Gemäss Beschluss der Steuerverwaltung Basel-Stadt vom 25. Februar 2015 wurde für die Stiftung die Steuerbefreiung sowohl für kantonale Steuern als auch für die direkte Bundessteuer anerkannt. Zuwendungen an die Stiftung von mindestens CHF 100 pro Jahr bis maximal 20% des Reineinkommens pro Steuerjahr sind bei den direkten Steuern gemäss den gesetzlichen Bestimmungen abziehbar (Art. 33a DBG). Die Abzugsfähigkeit im Kanton Basel-Stadt besteht derzeit ab CHF 100 und ist nach oben ebenfalls auf maximal 20% des Reineinkommens pro Steuerjahr begrenzt (§ 33 Abs. 1 lit. b StG BS). Im Kanton Baselland kann Ihre Spende derzeit zu 100% von der Einkommenssteuer abgezogen werden (§ 29 Abs. 1 lit. l StG BL). Besonderheiten bestehen bei der Grundstückssteuer und der Grundstücksgewinnsteuer. Diese Angaben können je nach Kanton und Zeitpunkt variieren und ändern. Für konkrete und weitere Informationen können Sie sich gerne an uns wenden Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

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Bank J. Safra Sarasin AG, CH-4002 Basel, Konto 40-106-2
Zugunsten von CH36 0875 0061 6468 9400 0, Stiftung CasaFemina, CH-4001 Basel

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