Wir fördern die aktive Teilhabe von Frauen am gesellschaftlichen Leben – durch Unterstützung bei kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Projekten und Initiativen.
Soziale und kulturelle Teilhabe
Gesellschaftliche Teilhabe bedeutet, aktiv am sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Leben teilzuhaben. Wenn Sie als Einzelperson oder Organisation ein Vorhaben oder ein persönliches Anliegen haben, das das Zusammenleben und/oder die soziale und kulturelle Teilhabe stärkt, kann ein Gesuch eingereicht werden.
Dazu zählen unter anderem Projekte zur Befähigung und Hilfe zur Selbsthilfe, kulturelle Initiativen sowie Anliegen zur Förderung der psychischen oder körperlichen Gesundheit. Die Stiftung unterstützt insbesondere Vorhaben, die Menschen, vor allem Frauen, «empowern», Eigeninitiative fördern und nachhaltig wirken. Eine Übernahme von laufenden Behandlungskosten, Alimentenausfällen, üblichen Lebenshaltungskosten oder bereits vorhandenen Schulden oder eine Umschuldung durch Darlehen ist ausgeschlossen. Hierfür kann die Stiftung allenfalls erwägen, eine diesbezügliche Beratung zu vermitteln. Die Antragsteller*innen müssen in der Lage sein, selbst ein Gesuch einzureichen und Korrespondenz darüber zu führen, oder eine*n Beistand/Beiständin hierfür zu beauftragen.