Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie Frauen in der Schweiz ein selbstbestimmtes Leben. Helfen Sie mit, Hindernisse abzubauen und Chancen zu schaffen.

Spenden

Die Stiftung CasaFemina beabsichtigt, mittelfristig selbst Wohnraum anbieten oder vermitteln zu können, und ist deshalb besonders an diesbezüglichen Legaten, an Wohnraumangeboten oder an Liegenschaften interessiert. Sie ist nachhaltig, aber gemeinnützig aufgebaut und deshalb auch auf freiwillige Spenden, Schenkungen und letztwillige Zuwendungen angewiesen. Die Basler Steuerverwaltung hat die Steuerbefreiung der Stiftung anerkannt, sodass Ihre Spende grundsätzlich steuerlich absetzbar ist.

Liegenschaften erwerben, veräussern, verwalten oder vermieten

Die Stiftung kann gemäss ihren Statuten Liegenschaften erwerben, veräussern, verwalten oder vermieten. Allfällige Erträgnisse fliessen in das Stiftungsvermögen und werden ausschliesslich zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet. Gemäss Beschluss der Steuerverwaltung Basel-Stadt vom 25. Februar 2015 wurde für die Stiftung die Steuerbefreiung sowohl für kantonale Steuern als auch für die direkte Bundessteuer anerkannt. Zuwendungen an die Stiftung von mindestens CHF 100 pro Jahr bis maximal 20% des Reineinkommens pro Steuerjahr sind bei den direkten Steuern gemäss den gesetzlichen Bestimmungen abziehbar (Art. 33a DBG). Die Abzugsfähigkeit im Kanton Basel-Stadt besteht derzeit ab CHF 100 und ist nach oben ebenfalls auf maximal 20% des Reineinkommens pro Steuerjahr begrenzt (§ 33 Abs. 1 lit. b StG BS). Im Kanton Baselland kann Ihre Spende derzeit zu 100% von der Einkommenssteuer abgezogen werden (§ 29 Abs. 1 lit. l StG BL). Besonderheiten bestehen bei der Grundstückssteuer und der Grundstücksgewinnsteuer. Diese Angaben können je nach Kanton und Zeitpunkt variieren und ändern.

Für konkrete und weitere Informationen können Sie sich gerne an uns wenden.

Spendenkonto
Bank Julius Bär
IBAN CH02 0851 5031 8793 2200 1
Konto lautend auf
Stiftung CasaFemina
Rittergasse 19A
4051 Basel