Die Stiftung CasaFemina unterstützt Frauen bei Vorhaben, die ihre Selbstständigkeit fördern. Reichen Sie Ihr Gesuch ein – wir prüfen jedes Anliegen individuell und vertraulich.

Gesuchstellung

Der Stiftungsrat entscheidet über Gesuche, welche von den Gesuchstellerinnen in der dafür vorgesehenen Form unterbreitet werden. Bitte füllen Sie das Gesuchsformular vollständig aus und senden Sie es elektronisch oder per Post an die angegebene Adresse.

Persönliche Vorsprachen sind grundsätzlich nicht möglich. Ihr Anliegen wird je nach Bereich, den es betrifft, von der jeweils fachlich zuständigen Stiftungsrätin bearbeitet, bevor es dem gesamten Stiftungsrat zur Entscheidung vorgelegt wird. Sie werden nach einer Bearbeitungszeit vom Stiftungsrat kontaktiert.

Bitte beachten Sie, dass die Stiftung für Sie keine Fristen wahren kann. Sollte es sich um ein zeitlich dringendes Anliegen handeln, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an eine dafür zuständige Stelle zu wenden. Es kann mehrere Wochen dauern, bis Ihr Gesuch an der nächsten ordentlichen Stiftungsratssitzung behandelt und Sie wieder benachrichtigt werden können. Eine unverbindliche Auswahl von Stiftungen und Ämtern, die sich mit Wohnen befassen, finden Sie hier. Sollten wir Rückfragen an Sie haben, wird sich die Stiftung mit Ihnen in Verbindung setzen. Das Gesuchsformular können wir derzeit nur auf Deutsch anbieten.

Adresse
Stiftung CasaFemina
c/o Dr. Caroline Meyer Honegger
Honegger & Meyer Partner

Rittergasse 19A

Postfach
4001 Basel

Gesuch

Informationen zur Gesuchstellerin


Informationen zum Gesuch


Bei Gesuchen um einmalige finanzielle Unterstützung sind folgende Belege einzureichen

 

a) Betrag in Franken und Budget (Kosten, Rechnungen zum Gesuch)
b) Letzte Steuererklärung und -veranlagung
c) Mietvertrag, falls vorhanden
d) Beleg Krankenkassenprämie und falls vorhanden, Prämienverbilligung
e) Beleg obligatorische Versicherungen
f) Beleg über spezielle regelmässige Kosten
g) Letzte drei Lohnabrechnungen, falls vorhanden
h) Und/oder allfällige Belege über staatliche oder private Unterstützungen wie IV, AHV, Pensionslasse Unfallversicherung, Krankentaggelder, Ergänzungsleistungen, Stiftungszuwendungen, private Zuwendungen, Sozialhilfe
i) Allfällige Belege zu Alimenten, regelmässigen Verpflichtungen gegenüber Dritten
j) Allfälliger Beleg über Betreibungen, Abzahlungsraten, Verlustscheine